* 5 Bei dieser Art von Gütern ist zusätzlich bei Auftragserteilung schriftlich oder sonst in lesbarer Form;

            bei telefonischer auch mündlich dem Frachtführer mitzuteilen über Umfang des Gutes, UN-Nummer,

            Klasse und Verpackungsgruppe im Sinne des GGVSEB / ADR in der jeweils gültigen Fassung

 

                          SWMTransporte       Güterkraftverkehr